GmbH-Reform (MoMiG) ist beschlossen!
- Details
- Erstellt am Freitag, 27. Juni 2008 10:06
Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Reform des GmbH-Gesetzs (MoMiG) beschlossen. Das derzeitige GmbH-Gesetz wird damit der weitreichensten Änderung in seiner über 100jährigen Geschichte unterworfen. Zwar wurden nicht alle ursprünglich geplanten Änderungen, z.B. die Absenkung des Stammkapitals von EUR 25.000 auf EUR 10.000, umgesetzt, doch kommt es trotzdem zu einer Vielzahl von bedeutenden Änderungen.
Die *spektakulärste* Änderung ist Einführung einer *Baby-GmbH*, *Unternehmergesellschaft (UG)* genannt. Die UG kann mit einem Stammkapital von EUR 1,00 gegründet werden und soll dann im Laufe ihrer Tätigkeit das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000 *erwirtschaften*.
Weitere Änderungen soll die Gründung einer GmbH verbilligen, verschlanken und beschleunigen.
Herr RA Korts wird in den nächsten Monaten an verschiedenen Orten in Deutschland Vorträge und Seminare zu den Änderungen des GmbH-Gesetzeshalten. Die genauen Ortsangaben und Zeiten werden wir ab sofort auf unserer Homepage unter *Vorträge* bekannt geben.
Wir freuen uns, Sie auf einer der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
P.S.: Das Änderungsgesetz muss (nocheinmal) dem Bundesrat vorgelegt werden, jedoch hat der Bundesrat kein Vetorecht. Es ist daher zu erwarten, dass die Änderungen im Oktober/November in Kraft treten können.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Beschlagnahme von Steuer- und Geschäftsunterlagen
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten