Liechtenstein erneut im Fokus: Schwarzgeld

In den sogenannten *Liechtenstein-Prozessen* hat es am 01.08.2008 eine neue Wendung gegeben, nachdem ein vor dem Landgericht Rostock wegen Erpressung Angeklagter etwa 2.300 bisher unbekannte *Kunden-Datensätze* bzw. *Kontoauszüge* liechtensteiner Konten an das Landgericht Rostock übergeben hat. Die Kontoinhaber sollen deutsche Steuerpflichtige sein. Angeblich will der Angeklagte das Landgericht Rostock anhand der von ihm übergebenen Daten davon überzeugen, dass die betroffene liechtensteinische Bank bewußt und systematisch Schwarzgelder deutscher Steuerbürger verwaltet hat. Der Angeklagte soll sich davon eine Strafmilderung versprechen. Das Gericht hat die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung übergeben haben, welche ihrerseits die Steuerfahndung hinzugezogen hat.

Personen, die befürchten, dass sie zu dem Kreis dieser Bankkunden gehören, sollten sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht über die Möglichkeit einer strafbefreiende Selbstanzeige oder sonstiger Alternativmaßnahmen beraten lassen!

Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Mitarbeiter über jahrelange praktische Erfahrung in der Beratung und (kooperativen oder konfrontativen) Verteidigung von der Steuerhinterziehung beschuldigter Personen (vom Einzelhändler bis zum internationalen Umsatzsteuerkarussell) verfügen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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