BFH prüft Zulässigkeit der Besteuerung *schwarzer Fonds* nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG
- Details
- Erstellt am Freitag, 14. November 2008 11:11
Am 18. November 2008, 09.00 Uhr, wird der Bundesfinanzhof in München in zwei Revisionen über Klagen gegen die Rechtmäßigkeit der Besteuerung sogenannter *schwarzer Fonds* verhandeln. Die Besteuerung *schwarzer Fonds* nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG orientiert sich nicht an den tatsächlichen Erträgen des Fonds, sondern fingiert einen Gewinn und führt damit in 99% der Fällen zu einer höheren Besteuerung als wenn es sich um einen sogenannten *weissen Fonds* handeln würde.
Bereits seit Anfang 2002 wurde in der steuerrechtlichen Literatur argumentiert, dass diese Strafbesteuerung von *schwarzen Fonds* gegen EU-Recht verstößt und daher unrechtmäßig ist. Die Revisionen gehen zurück auf zwei Entscheidungen des FG Düsseldorf aus 2006 bzw. des FG Köln aus 2007.
Bei schwarzen Fonds handelt es sich um ausländische Fonds, die nicht die innerdeutschen Publizitätserfordernisse erfüllt haben. Der Verlauf der mündlichen Verhandlung wird wahrscheinlich schon einen ersten Hinweis darauf geben, ob die BFH-Richter die geltend gemachten Bedenken teilen.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Praxisfall: Steuerhinterziehung TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
- BGH: AnomChat-Daten aus den USA sind verwendbar.
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung