Überhöhte Unternehmenswerte durch neues Erbschaftsteuerrecht

Seit dem 01.01.2009 gilt das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht und schon stellen sich die ersten Probleme ein: Der Kapitalisierungsfaktor, der bei der vereinfachten Berechnung des Unternehmenswertes Anwendung findet, ist enorm hoch.

Der Kapitalisierungsfaktor soll die Berechnung des Unternehmenswertes für Zwecke der Festellung der Erbschaftsteuer vereinfachen: Durchschnittlicher Jahresgewinn der letzten drei Jahre multipliziert mit Kapitalisierungsfaktor ergibt den Unternehmenswert.

Mit Schreiben vom 07.01.2009 hat das BMF den von der Bundesbank für dieses Jahr errechneten Basiszins veröffentlich, er beträgt 3,61%. Zusammen mit dem gesetzlich bereits vorgegebenen Risikozuschlag von 4,5% ergibt sich hierraus der Kapitalisierungsfaktor von 12,33.
Wendet man die vereinfachte Unternehmenswertberechnung an, kommt man somit auf den 12,33fachen Wert des durchschnittlichen Jahresgewinns des Unternehmens in den letzten drei Jahren. Dieser Wert gibt nach unserer Einschätzung, insbesondere in der gegenwärtigen Wirtschaftslage, nicht den tatsächlichen Vermögenswert eines Unternehmens wieder - er ist enorm überhöht.

Als Ausweg bleibt nur die Erstellung eines speziellen Unternehmenswertgutachten, was jedoch sehr aufwendig und teuer ist.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche