Auskunftsabkommen mit Guernsey unterzeichnet
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- Erstellt am Freitag, 27. März 2009 11:03
Deutschland hat am 26.03.2009 ein Abkommen über Auskunftsaustausch in Steuersachen auf Basis der OECD-Standards mit Guernsey unterzeichnet.
Ein Ersuchen um Auskunft erfordert nicht, dass bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht; erforderlich ist nur, dass ein Sachverhalt aufzuklären ist und dass die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind.
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