Steueroasen, Bankgeheimnis und OECD
- Details
- Erstellt am Dienstag, 17. März 2009 10:03
In den letzten Wochen haben sich eine Vielzahl von Staaten, von denen gemeinhin behauptet wird, dass sie bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung *unkooperativ* seien, bereit erklärt, stärker bei der internationalen Amtshilfe mitzuarbeiten.
Namentlich Andorra, Cayman Islands, Hong-Kong, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Singapur und Schweiz haben ihre Absicht erklärt in Zukunft einen Informationsaustausch gemäß den Standards der OECD (Organisation for Economic Co-Operation and Development) zu gewähren.
Die OECD mit Sitz in Paris ist eine internationale Organisation mit 30 Mitgliedsstaaten (USA, Deutschland, Japan, Frankreich, UK, Korea, Kanada, Australien, Österreich, Schweiz, Spanien etc.). Sie ist seit mehreren Jahrzehnten stark auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts tätig und hat ein Muster/Modell eines Doppelbesteuerungsabkommens erstellt, welches ihren Mitgliedsstaaten seit sehr vielen Jahren als Vorbild für Steuerabkommen mit anderen Industriestaaten dient.
Dieses Musterabkommen, welches kontinuierlich ergänzt/verbessert wird, enthält auch Regelungen darüber, ob und wie die Staaten steuerliche Informationen untereinander austauschen sollen bzw. sich gegenseitig dabei unterstützen sollen. Staaten mit einem *starken* Bankgeheimnis (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Andorra etc.) gingen diese Vorschriften zu weit und diese haben deshalb gar keine Doppelbesteuerungsabekommen mit anderen Staaten abgeschlossen oder sie haben die Vorschriften über den zwischenstaatlichen Informationsaustausch erheblich eingeschränkt.
Die Bereitschaft dieser Staaten, nunmehr die Mustervorschriften der OECD zum Informationsaustausch anwenden zu wollen, darf daher als Sensation bezeichnet werden.
Eine Beschreibung der Mustervorschriften der OECD zum Informationsaustausch kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Allgemein läßt sich jedoch festhalten, dass die Mustervorschriften die Staaten zu einem sehr umfassenden Informationsaustausch verpflichten, insbesondere, wenn es um die Verfolgung von Steuerhinterziehung geht. Die Staaten dürfen in solchen Fällen eine Auskunft nicht unter Hinweis auf ihr nationales Bankgeheimnis verweigern - die Mustervorschrifen durchbrechen das Bankgeheimnis.
Für Kapitalanleger in den oben bezeichneten Staaten wird sich nunmehr die Frage stellen, wie sie sich auf die anstehende faktische *Abschaffung* des Bankgeheiminsses einstellen.
Volljuristen mit der Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht bieten in solchen Fällen die Gewähr für eine exzellente Beratung.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme