Steuerberatung: Stadt Köln zur Zahlung von über EUR 1 Mio. verurteilt

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 13.03.2009 entschieden, dass die Stadt Köln über eine Million Euro (zuzüglich Zinsen) Schadenersatz an den früheren Generalmusikdirektor und Chefdirigenten des Gürzenich-Orchesters, James Conlon, zu zahlen hat und ferner verpflichtet ist, ihm einen weiteren Schaden einschließlich eines eventuellen weiteren Steuerschadens zu ersetzen, der ihm dadurch entstanden ist oder entstehen wird, dass er rückwirkend von den Finanzbehörden in den Jahren 1991 bis 1995 als Steuerinländer behandelt worden ist.


Das OLG Köln hat es für erwiesen erachtet, dass die Stadt Köln den Dirigenten steuerlich falsch behandelt und ihm ferner eine falsche steuerliche Auskunft erteilt hat. Das OLG Köln hielt die Aussage des James Conlon für glaubhaft, dass ihn der damalige Kulturdezernent der Stadt Köln bei einem Gespräch über die steuerlichen Folgen einer Wohnungsanmietung in Köln ausschließlich auf die sogenannte *180-Tage-Regelung* hingewiesen habe.

Für Häme ist angesichts der für beide Parteien aus den damaligen Geschehnissen resultierenden schwerwiegenden Folgen kein Platz. An dem Fall zeigt sich vielmehr exemplarisch, dass auch vermeintlich einfache Steuerfragen (Gibt es überhaupt einfache Steuerfragen?) von Fachleuten geprüft und beantwortet werden sollten. Der nunmehr entstandene Schaden dürfte die Kosten, die für eine vorherige Prüfung dieser Frage durch Fachleute entstanden wären, um das Vielhundertfache übersteigen.

 

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