BMF: Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien, Finanzkrise

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit Schreiben vom 26. März 2009 der Rechtsansicht des Bundesfinanzhofs (*Infineon-Entscheidung*) hinsichtlich der Problematik von Wertminderungen bei börsennotierten Aktien angeschlossen: Finanzanlagen, die im Anlagevermögen gehalten werden können abgeschrieben werden, wenn zu es zu erheblichen Minderungen des Wertes der Anteile gekommen ist.

Das BMF knüpft die Zulässigkeit der Teilwertabschreibung allerdings an folgende Voraussetzungen: Der Börsenwert der Anteile muss zum Bilanzstichtag um 40% unter die ursprünglichen Anschaffungskostengefallen sein oder zu dem jeweils aktuellen Bilanzstichtag und dem vorangegangenen Bilanzstichtag um mehr als 25% unter die Anschaffungskosten gesunken sein.

Unklar ist derzeit, wie das BMF zu den Schwellenwerten von 40% bzw. 25% gekommen ist. Es ist deshalb fraglich, ob nicht auch schon Wertminderungen von 35% bzw. 20% oder darunter zu einer Teilwertabschreibung berechtigen. Gerichtliche Folgeverfahren zu dieser Frage sind bereits absehbar.

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