EuGH: Niederlande wegen Ungleichbehandlung bei Dividendenzahlungen an Gesellschaften im EWR-Raum verurteilt

Der Europäische Gerichtshof hat (erneut) festgestellt, dass sich auch Gesellschaften aus dem EWR-Raum (Europäischer Wirtschaftsraum) auf den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit berufen können.

Der EuGH argumentiert, dass der Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit, wie er im EWR-Abkommen garantiert werde, mit dem Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit, wie er im EG-Vertrag garantiert werden, vergleichbar sei. Dieser Grundsatz verbiete jedoch Beschränkungen, welche allein an der unterschiedlichen Ansässigkeit der Unternehmen anknüpfen. Eine solche Beschränkung lag jedoch vor, da Dividendenzahlungen von niederländischen Gesellschaften an Gesellschaften im EWR-Raum nur dann von der niederländischen Quellensteuer befreit sind, wenn die ausländische Gesellschaft mindestens 10 bzw. 25 Prozent des Stammkapitals an der niederländischen Gesellschaft hält.

Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurde am 2. Mai 1992 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und den (damaligen) Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) geschlossen. Das Abkommen dehnt den Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft auf Island, Liechtenstein und Norwegen aus.

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