Bundesrat verurteilt

Das Sozialgericht Berlin hat den Bundesrat zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von ca. EUR 15.000 verurteilt.

Das Sozialgericht Berlin hält es für erwiesen, dass der Bundesrat in den Jahren 2001 bis 2004 die Personen seines Besucherdienstes fälschlich als freie Mitarbeiter bzw. Selbständige behandelt hat, obwohl es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um Angestellte gehandelt habe. Mit dem Urteil wurde auch klargestellt, dass alle aktuell beim Besucherdienst beschäftigte Personen ebenfalls sozialversichert werden müssen.

Selbst der Bundesrat bedarf also einer qualifizierten Beratung und Hilfe bei der Umsetzung seiner *eigenen* gesetzlichen Vorschriften.....

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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