Zufallsfunde bei Durchsuchungen: BVerfG schwächt Schutz der Wohnung deutlich

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Schutz der Wohnung vor rechtswidrigen Durchsuchungen deutlich geschwächt: Das BVerfG hatte zu entscheiden, ob ein im Rahmen einer eindeutig(!) rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung gemachter Zufallsfund verwertbar ist. Im konkreten Fall war eine Wohnung wegen des Verdachts des Verkaufs von gefälschten Markenuhren durchsucht worden. Im Rahmen der Durchschung wurde bei einem Beschuldigten zufällig auch Drogen gefunden. Der Verdacht des Verkaufs von gefälschten Markenuhren stellte sich als komplett falsch heraus, der Beschuldigte wurde stattdessen aber wegen Drogenbesitzes verurteilt.

Obwohl die Durchsuchung nach einhelliger Meinung aller mit dem Fall befassten Gericht rechtswidrig war, durfte nach Ansicht des BVerfG der zufällig gemachte Drogenfund verwertet, d.h. zur Anklage gebracht werden.

Das Urteil des BVerfG führt nach unserer Ansicht zu einer erheblichen Schwächung des Schutzes der Wohnung, denn eine rechtswidrige Durchsuchung hat quasi keine rechtlich *nachteiligen* Folgen für Polizei oder Staatsanwaltschaft. Der Betroffene kann sich zwar gegen eine rechtswidrige Durchsuchung gerichtlich wehren - selbst wenn er diesen Rechtsstreit gewinnt, können aber die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Beweise gegen ihn verwendet werden. Der Schutz der Wohnung und der Privatsphäre vor rechtswidrigen Eingriffen durch den Staat läuft damit faktisch leer.

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