Finanzämter starteten 17.626 geheime Kontenabfragen im ersten Halbjahr 2009

Die deutschen Finanzämter haben während der ersten sechs Monaten dieses Jahres 17.626 geheime Kontenabfragen durchgeführt. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag.

Insgesamt führten deutsche Behörden (Sozialämter, Finanzämter, Polizei etc.) ca. 57.000 Kontoabfragen durch. Die Kontenabfragen dienen der Überprüfung der Vermögensverhältnisse der Betroffenen bei Verdacht hinsichtlich entsprechender Straftaten (Steuerhinterziehung, Erschleichung von Sozialleistungen, Geldwäsche etc.) 

Die Besonderheit an den Kontoabfragen besteht darin, dass diese *automatisch* und ohne Wissen der Kontoinhaber und der betreffenden Bank erfolgen. Allerdings ist im Gesetz vorgesehen, dass die Konteninhabernachträglich von den Behörden über die geheimen Kontoabfragen informiert werden. Die nachträgliche Informierung hat den Sinn, es den Betroffenen zu ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Kontoabfrage nachträglich von einem Gericht überprüfen zu lassen - ob dies tatsächlich so geschehen ist, konnte die Bundesregierung nicht mitteilen ...

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