Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland wegen überlanger U-Haft eines Steuerhinterziehers
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- Erstellt am Freitag, 10. Juli 2009 12:07
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGMR) hat Deutschland wegen der rechtswidrigen Behandlung eines wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung Verhafteten verurteilt.
Der Mann war 2002 in Mönchengladbach wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft genommen worden. Trotz seines Antrages auf Haftprüfung wurde dem Verhafteten nicht mitgeteilt, was ihm ganz konkret vorgeworfen wird. Ferner wurde seinem Verteidiger keine Akteneinsicht gewährt. Die beantragte Haftprüfung selbst zog sich über 2 Monate hin.
Der EuGMR verurteilte Deutschland wegen der unverhältnismäßig langen Dauer der Haftprüfung und wegen der Weigerung, dem Verteidiger Akteneinsicht zu geben.
Der Verhaftete wurde im November 2002 gegen Kaution aus der U-Haft entlassen und im Mai 2005 wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 8 Monate verurteilt.
8 der insgesamt 17 Richter der Großen Kammer hielten sogar die Inhaftierung per se für rechtswidrig, da der Haftbefehl und die späteren Gerichtsentscheidungen nur *Floskeln* enthielt und noch nicht einmal in groben Zügen darlegten, welche strafbaren Handlungen dem Verhafteten vorgeworfen werden. Die 8 Richter wurden hinsichtlich dieses Punktes jedoch von den übrigen 9 Richtern überstimmt.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, MOOREN gegen GERMANY, Az.: 11364/03
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