Liechtenstein: Kunden aus Großbritannien erhalten Übergangsfrist bis 2015

Liechtenstein und Großbritannien (UK) haben ein Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen geschlossen. Das Abkommen soll 2010 in Kraft treten, gilt aber auch für Steuerjahre vor 2010.

Das Abkommen erleichtert es den britischen Steuerbehörden, von Liechtenstein Auskünfte über Vermögen britischer Kunden zu erhalten. Allerdings sieht das Abkommen ein Übergangsfrist bis 2015 vor. Innerhalb dieser Frist können britischen Steuerpflichtige ihre bisher verschwiegenen Vermögen/Einkünfte zu besonders *vorteilhaften* Bedingungen beim englischen Finanzamt nacherklären.

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