Bundesregierung beschließt Steuerhinterziehungsbekämpfungs-Verordnung

Die Bundesregierung hat am gestrigen Tage den Entwurf der Steuerhinterziehungsbekämpfungs-Verordnung beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates bevor sie in Kraft treten kann. Diese Zustimmung soll alsbald erfolgen.

Die Verordnung steht im Zusammenhang mit dem vor wenigen Wochen beschlossenen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. Sinn des Gesetzes und der Verordnung ist es, Firmen und Privatpersonen mit Geschäftsbeziehungen zu so genannten unkooperativen Staaten (=Steueroasen) stärker zur Mitwirkung und zum Nachweis ihrer Steuerangaben verpflichten. Die Verordnung konkretisiert die oben genannten Mitwirkungs- und Nachweispflichten bei Geschäftsbeziehungen zu so genannten unkooperativen Staaten. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, kann Steuervorteile verlieren. Dazu zählen etwa der Betriebsausgabenabzug, die Entlastung bei der Kapitalertragssteuer oder bei Dividenden.

Steueroasen sind Staaten und Gebiete, die keine Informationen entsprechend den von der OECD gesetzten Standards mit Steuerbehörden anderer Länder austauschen. OECD bedeutet Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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