Informationsaustausch mit Liechtenstein

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mitgeteilt, dass am heutigen Tage mit Liechtenstein ein Abkommen zum Informationsaustausch unterzeichnet wurde.

Das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen berechtigt jede Vertragspartei, die andere Vertragspartei um Auskünfte und Informationen in einer Steuersache zu ersuchen, die Gegenstand einer steuerlichen oder strafrechtlichen Ermittlung oder Untersuchung ist. Inhaltlich folgt das Abkommen den Vorgaben der OECD zum steuerlichen Informationsaustausch. Das Abkommen bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Zustimmung der jeweiligen Parlamente.

Das Abkommen ist anwendbar auf Veranlagungszeiträume ab 2010.

Ergänzend ist geplant, in nächster Zeit mit den Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen zu beginnen.

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