Schwarzarbeit und schwerer Fall der Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Unternehmer, der Schwarzarbeiter beschäftigt, in der Regel aus *grob eigennützigen* Motiven handelt. Es entlaste den Unternehmer nicht, dass auch die Schwarzarbeiter ein erhebliches Interesse an der Schwarzarbeit haben.

Liegt in diesen Fällen der Steuerschaden über EUR 100.000, so kommt eine Bestrafung wegen eines *besonders schweren Falls* einer Steuerhinterziehung in Betracht (Strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren).

BGH, 1 StR 416/08

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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