BVerfG: Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides ohne Sicherheitsleistung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides nur unter engen Voraussetzungen von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden darf.

Der Kläger stritt sich mit dem Finanzamt über die Rechtsmäßigkeit eines Umsatzsteuerbescheides in Höhe von EUR 173.503,--. Der Kläger war der Ansicht, dass er keine Umsatzsteuer schuldet. Er legte Einspruch ein und beantragt den Bescheid von der Vollziehung auszusetzen bis über seine Einspruch/Klage rechtskräftig entschieden ist. Das Finanzamt war im Grundsatz bereit die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, jedoch verlangte es eine Sicherheitsleistung. Der Kläger konnte die verlangte Sicherheitsleistung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht erbringen und beantragte eine Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung - dies lehnte das Finanzamt (und das Finanzgericht) ab.

Das vom Kläger angerufene Bundesverfassungsgericht gab dem Kläger recht: Es widerspricht den Gründsätzen eines effektiven vorläufigen Rechtsschutzes, wenn die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes von Bedingungen abhängig gemacht wird, die ein wirtschaftlich unzumutbare Belastung für den Kläger darstellen.

Az.: 1 BvR 1305/09

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