Informationsaustausch: Luxemburg und Deutschland einigen sich

Luxemburg und Deutschland haben sich darauf verständigt, das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen anzupassen und zukünftig den steuerlichen Informationsaustausch nach dem Modell des OECD-Musterabkommens vorzunehmen. Danach erteilen sich die Staaten auf Verlangen Auskünfte für Besteuerungszwecke. Das jeweilige nationale Bankgeheimnis darf für diese Zwecke durchbrochen werden.

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungabekommen soll baldmöglichst unterzeichnet werden.

Seit 2008 hat Luxemburg bereits 13 Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Sinne angepasst bzw. neu geschlossen.

Am Rande: Am 10.11.2009 hat die OECD Liechtenstein von der sogenannten *grauen Liste* gestrichen.


Aus Sicht der deutschen Bundesregierung ist dies nötig im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Schwarzgeld und Steueroasen.

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