Schweiz: Verordnung über grenzüberschreitende Amtshilfe in Steuersachen

Die Schweiz hat am 20.01.2010 den Entwurf einer Verordnung betreffend die grenzüberschreitende Amtshilfe in Steuersachen vorgestellt. Die Verordnung soll später durch ein Gesetz über die Amtshilfe abgelöst werden, an dem Gesetzentwurf wird zur Zeit jedoch noch gearbeitet. Für die Übergangszeit soll deshalb die Verordnung gelten, welche am 01.10.2010 in Kraft tritt (Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Verordnung nur auf steuerliche Sachverhalte aus der Zeit nach dem 01.01.2010 anwendbar ist!).

Die Verordnung bestimmt das Verfahren, nach welchem die schweizerischen Steuerbehörden vorgehen müssen, wenn ein ausländisches Ersuchen um Amtshilfe eingeht. Ziel der Verordnung ist, eine Amtshilfe gemäß den Bestimmungen des Art. 26 des OECD-Musterabkommens zu leisten - damit will die Schweiz ihren entsprechenden internationalen Verpflichtungen nachkommen.

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