NEU: Keine *finale* Betriebsaufgabe durch Betriebsverlegung ins Ausland
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 13. Januar 2010 13:01
Der Bundesfinanzhof hat mit einem heute veröffentlichten Urteil die Theorie der sog. finalen Betriebsaufgabe aufgegeben.
In der Vergangenheit hat der BFH eine Betriebsverlegung vom Inland in das Ausland als Betriebsaufgabe angesehen, wenn der Gewinn (betreffend die im Betrieb zum Zeitpunkt der Verlagerung ruhenden stillen Reserven) aus dem in das Ausland verlegten Gewerbebetrieb aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) nicht der inländischen Besteuerung unterliegt. Diese Theorie gibt er nun ausdrücklich auf. Aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (hier: DBA-Belgien) steht Deutschland weiterhin das Besteuerungsrecht hinsichtlich der stillen Reserven zu - kommt es zu einer *tatsächlichen* Betriebsaufgabe oder -veräußerung, so steht dem deutschen Fiskus ein entsprechende Besteuerungsrecht zu. Allein eventuelle praktische Probleme bei der Überwachung und Realisierung dieses Besteuerungsrechts können keine Grundlage für eine von innerstaatlichen Betriebsverlegungen abweichende Behandlung bieten.
BFH, Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Beschlagnahme von Steuer- und Geschäftsunterlagen
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten