BMF: Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wird nicht angewandt!
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- Erstellt am Donnerstag, 07. Januar 2010 12:01
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 05.01.2010 festgestellt, dass zum 01.10.2010 kein Land die negativen Voraussetzungen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (SteuerHBekV) erfüllt, d.h. das es derzeit keine Steueroasen bzw. unkooperative Länder im Sinne dieses Gesetzes gibt.
Die mit dem SteuerHBekV für die deutschen Steuerpflichtigen eingeführten zusätzlichen Mitwirkungs-, Nachweis- oder Aufklärungspflichten bestehen daher derzeit nicht!
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