BMF: Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wird nicht angewandt!

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 05.01.2010 festgestellt, dass zum 01.10.2010 kein Land die negativen Voraussetzungen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (SteuerHBekV) erfüllt, d.h. das es derzeit keine Steueroasen bzw. unkooperative Länder im Sinne dieses Gesetzes gibt.

Die mit dem SteuerHBekV für die deutschen Steuerpflichtigen eingeführten zusätzlichen Mitwirkungs-, Nachweis- oder Aufklärungspflichten bestehen daher derzeit nicht!

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
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