OFD Koblenz warnt vor der Abgabe unvollständiger Selbstanzeigen und *empfiehlt* sich beraten zu lassen

Die Oberfinanzdirektion Koblenz (OFD) hat in einer heutigen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass nur vollständige/korrekte Selbstanzeigen zu einer Straffreiheit führen können. Vorallem bei Personen die eine Selbstanzeige ohne vorherige Beratung abgegeben haben, komme es zu Fehlern in der Erklärung. Dies führe oftmals dazu, dass nur teilweise Straffreiheit eintrete.

Betroffenen ist daher zu raten, sich vor der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen.

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