Schweizer Bundesgericht: illegal erlangte Steuerdaten dürfen verwendet werden!

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat am 02.10.2007 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die (Schweizer) Steuerbehörden von einem Kriminellen geklaute Daten/Geschäftsgeheimnisse verwerten dürfen - ein Beweisverwertungsverbot besteht nicht.

Vor dem Hintergrund dieser höchtsrichterlichen Entscheidung dürfte es den Schweizer Behörden schwer fallen, den deutschen Behörden ungesetzliches Verahlten vorzuwerfen.

Aktenzeichen: (T 0/2) 2C_514/2007 /zga

Steuerrecht "aus dem Leben"

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