Erhebliche Steuerschulden? Kein Reisepass!
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- Erstellt am Freitag, 26. März 2010 11:03
Erhebliche Steuerschulden rechtfertigen es, dass dem Steuerschuldner kein Reisepass ausgestellt wird bzw. ein Reisepass eingezogen wird. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Bestimmungen, die im deutschen Passgesetz enthalten sind, kürzlich in zwei Entscheidungen bestätigt.
Beschlüsse der 23. Kammer des VG Berlin vom 9. und 11.3.2010, VG 23 L 328.09 und VG 23 L 332.09
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