Erhebliche Steuerschulden? Kein Reisepass!

Erhebliche Steuerschulden rechtfertigen es, dass dem Steuerschuldner kein Reisepass ausgestellt wird bzw. ein Reisepass eingezogen wird. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Bestimmungen, die im deutschen Passgesetz enthalten sind, kürzlich in zwei Entscheidungen bestätigt.

Beschlüsse der 23. Kammer des VG Berlin vom 9. und 11.3.2010, VG 23 L 328.09 und VG 23 L 332.09

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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