BGH: An Steuerhinterziehung Unbeteiligter muss Hinterziehungsbetrag herausgeben
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- Erstellt am Mittwoch, 18. August 2010 16:08
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 13.07.2010 bestätigt, dass (auch) an einer Steuerhinterziehung vollkommen Unbeteiligte den Steuerhinterziehungsbetrag herausgeben müssen, wenn sie diesen von dem Steuerhinterzieher unentgeltlich erhalten haben. Dies gilt auch, wenn der Unbeteiligte den Betrag nicht direkt sondern über Dritte erhalten hat (Verschiebungsfall, Bereicherungskette). Der § 73 des Strafgesetzbuches der den sogenannten *Verfall* regelt, erfasse auch diese Fälle, eine Bösgläubigkeit des Unbeteiligten ist nicht erforderlich.
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