Bundesfinanzhof: Vereinbarung mit Finanzamt über Auslandskonten nur begrenzt wirksam
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- Erstellt am Donnerstag, 07. Oktober 2010 10:10
Der Bundesfinanzhof hat es in einer Entscheidung vom 11. August 2010 abgelehnt, über die Reichweite/Bindungswirkung einer sogenannten tatsächlichen Verständigung zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt zu entscheiden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Bei einem Ehepaar wurden bei der Einreise in die Bundesrepublik Unterlagen über ein Schweizer Nummernkonto aufgefunden. Es ergab sich, dass das Nummernkonto der kurz zuvor (2002) verstorbenen Mutter des Ehemanns gehörte. Der Ehemann war der alleinige Erbe der Mutter. In einer sogenannten tatsächlichen Verständigung zwischen Finanzamt und Ehemann wurde vereinbart, dass der Ehemann die Steuerschulden seiner verstorbenen Mutter für die Jahre 1993 bis 2002 nachzahlt. Ferner enthielt die Vereinbarung einen Passus der sinngemäß dahingehend lautete, dass das Finanzamt aus dem Sachverhalt keine weiteren steuerlichen Schlüsse zieht. Das Finanzamt erließ jedoch für das (Folge)Jahr 2003 einen Einkommensteuerbescheid gegenüber dem Ehemann, in welchem es u.a. Erträge aus dem Konto in der Schweiz hinzuschätzte.
Der Ehemann klagte gegen den Einkommensteuerbescheid unter Hinweis auf die getroffene Vereinbarung - und verlor: Die mit dem Finanzamt getroffene Vereinbarung wurde fehlerhaft formuliert und sei deshalb nicht wirksam.
Der Fall zeigt, dass in steuer(straf)rechtlichen Verfahren es jedem Betroffenen zu dringend zu empfehlen ist, sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen, der zusätzlich über praktische Erfahrung im Steuerstrafrecht verfügt.
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