Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen mit neuer Homepage; inklusive Hinweisen zur strafbefreienden Selbstanzeige

Die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in NRW sind seit Neuestem mit einer eigenen Homepage im Internet präsent. Die Homepage gibt allgemeine Information zum Steuerstrafrecht und der Arbeit der *Steuerfahndung*.

Ferner finden sich auf der Homepage Hinweise zur Möglichkeit derstrafbefreienden Selbstanzeige. Es wird sogar ein Musterformular zum Download bereitgestellt.
Es ist jedoch sehr zweifelhaft, ob mit Hilfe dieses Formulars eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann: Der Bundesgerichtshof hat in den letzten 12 Monaten in mehreren Entscheidung die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige sind nunmehr deutlich mehr Aspekte zu berücksichtigen bzw. abzuwägen, als vorher. Das auf der Homepage der Steuerfahndung zur Verfügung gestellte Formular wird diesen anspruchsvollen Überlegungen nicht gerecht.
Wir raten daher dringend davon ab, das Formular ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt*Fachanwalt für Steuerrecht zu verwenden!

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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