Bundesverfassungsgericht lehnt Entscheidung über *Soli* ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag des Niedersächsischen Finanzgerichts auf verfassungsrechtliche Überprüfung des Solidaritätszuschlages aus formalen Gründen abgelehnt. Das Niedersächsische Finanzgerichte hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 gegen die Verfassung verstoße, weil es sich nicht mehr um ein nur nachrangiges, zeitlich beschränktes Finanzierungsmittel handelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat es jedoch abgelehnt über die Vorlagefrage zu entscheiden, da die formalen Voraussetzungen für eine solche Vorlage nicht erfüllt waren: Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht in seinem Vorlagebeschluss nicht hinreichend genug mit auseinandergesetzt hat.

Beschluss vom 8. September 2010, – 2 BvL 3/10 –

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