EuGH: Grundsatzurteil zu Pkw-Umsatzsteuer-Karussell

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 7. Dezember 2010 eine Grundsatzentscheidung zu Pkw-Umsatzsteuer-Kraussellgeschäften getroffen. Bisher war fraglich gewesen, ob sogenannte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Fahrzeugen auch dann vorliegen, wenn zwar feststeht, dass die Pkw in andere EU-Mitgliedstaaten gelangt sind, jedoch der liefernde Händler dabei mitgeholfen hatte, dass die Käufer in dem anderen EU-Mitgliedstaat ihren steuerlich Verpflichtungen nicht nachkommen. Der EuGH hat jetzt erstmals ausdrücklich festgestellt, dass in solchen Fällen dem Händler die Umsatzsteuerbefreiung für diese Geschäfte verweigert werden kann. Faktisch führt dies dazu, dass alle Umsatzsteuererklärungen des Händlers falsch sind und er ferner die entsprechende Umsatzsteuer an das Finanzamt nachzahlen muss. Diese Nachzahlungen gehen oftmals in die Hunderttausende, da Umsatzsteuer-Karusselle vorwiegend höherpreisige Fahrzeuge betreffen.

Die Entscheidung des EuGH zur steuerlichen Behandlung dieser Fälle hat unmittelbare Bedeutung für die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Sachverhalte.

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