Strafbefreiende Selbstanzeige: Baden-Württemberg fordert fünfprozentigen *Strafzuschlag*
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- Erstellt am Montag, 31. Januar 2011 11:01
In der aktuellen Diskussion um die Neufassung/Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige fordert das Land Baden-Württemberg einen *Strafzuschlag* von 5 Prozent pro Jahr. Der *Strafzuschlag* soll unter anderem die der Finanzverwaltung zusätzlich entstehende Mehrarbeit *abgelten*. Insgesamt würden bei einer strafbefreienden Selbstanzeige somit 11% p.a. statt bisher 6% p.a. anfallen.
Ob sich dieser Vorschlag in dem noch laufenden Gesetzgebungsverfahren durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.
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