Strafbefreiende Selbstanzeige: Baden-Württemberg fordert fünfprozentigen *Strafzuschlag*

In der aktuellen Diskussion um die Neufassung/Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige fordert das Land Baden-Württemberg einen *Strafzuschlag* von 5 Prozent pro Jahr. Der *Strafzuschlag* soll unter anderem die der Finanzverwaltung zusätzlich entstehende Mehrarbeit *abgelten*. Insgesamt würden bei einer strafbefreienden Selbstanzeige somit 11% p.a. statt bisher 6% p.a. anfallen.

Ob sich dieser Vorschlag in dem noch laufenden Gesetzgebungsverfahren durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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