EU-Kommission verwirft deutsche Sanierungsklausel
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- Erstellt am Mittwoch, 26. Januar 2011 16:01
Die EU-Kommission hat beschlossen, dass die sogenannte Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt und Deutschland deshalb aus der Vorschrift resultierenden Steuervorteile zurückfordern muss. Die unter dem Eindruck der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise eingeführte Vorschrift ermöglicht, in Abweichung von den sonstigen Steuervorschriften, die Nutzung von Verlustvorträgen *angeschlagener* Unternehmen.
EU-Beihilfeverfahren, Nummer: C 7/2010
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