BFH: Verluste ausländischer Tochterkapitalgesellschaften könnten unter bestimmten Voraussetzungen im Inland abziehbar sein
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 26. Januar 2011 12:01
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem heute veröffentlichten Beschluss angedeutet, dass im Grundsatz die Verluste einer im EU-Ausland ansässigen Tochterkapitalgesellschaft bei der im Inland anssässigen Muttergesellschaft abgezogen werden könnten - eine endgültige Aussage wollte der BFH jedoch noch nicht treffen. Der BFH wies allerdings darauf hin, dass für den Fall einer Abzugsfähigkeit eine solche nur dann gegeben ist, wenn die Verluste der ausländischen Tochterkapitalgesellschaft *final* sind. Dies versteht der BFH so, dass die Tochterkapitalgesellschaft entweder ihre Geschäftstätigkeit beendet haben muss oder liquidiert wird. Grundvoraussetzung einer solchen Verlustverrechnung müsste ferner das Bestehen einer (vertraglich begründeten und faktisch durchgeführten) grenzüberschreitenden *Organschaft* sein.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Beschlagnahme von Steuer- und Geschäftsunterlagen
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten