Finanzamt muss Konkurrenten Auskunft geben

Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil entschieden, dass ein Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, einem Steuerpflichtigen Auskünfte über die Besteuerung eines Konkurrenten zu geben.

Voraussetzung des Auskunftsanspruch ist, dass der Steuerpflichtige durch eine aufgrund von Tatsachen zu vermutende oder zumindest nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließende unzutreffende Besteuerung eines Konkurrenten konkret belegbare Wettbewerbsnachteile erleidet. Ferner muss der Steuerpflichtige darlegen, dass ein steuerliche Norm ihn ausdrücklich vor solch einem Wettbewerbsnachteil schützt - der Umstand, dass ein Konkurrent zu Unrecht zu niedrig besteuert werden reicht nicht aus. Im vorliegenden Fall konnte sich der Steuerpflichtige auf eine Norm mit drittschützendem Charakter aus dem Bereich des *Gemeinnützigkeitsrechts* berufen.

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