Schadensersatz bei Finanzwetten: Schwere Niederlage der Banken vor BGH

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Grundsatzurteil zu den Beratungspflichten von Banken beim Abschluss von Swap-Geschäften gefällt. Nach dem Urteil muss eine deutsche Bank einem Mittelständler ca. EUR 514.000,-- an erlittenem Vermögensverlust aus einem Zinssatz-Swap-Geschäft ersetzen.

Das Urteil dürfte weitereichende Konsequenzen haben, denn der BGH setzt sich in dem Urteil mit den Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines solchen Geschäftes auseinander. Die Richter betonen insbesondere den hochkomplexen Charakter des Geschäfts und die damit einhergehenden hohen Anforderungen an die Banken an Art und Umfang der Aufklärung des Kunden vor Abschluss des Vertrages. Dabei soll sich die Aufklärung nicht nur auf den Charakter des Geschäfts als solches beziehen, sondern muss auch die Rolle der Bank in dem Geschäft betreffen.

Vor dem Hintergrund, dass auch mehrere deutsche Kommunen mit dem Abschluss solcher Geschäfte \\\"auf die Nase\\\" gefallen sind, dürfte den Banken eine unangenehme Klagewelle bevorstehen.

Urteil des XI. Zivilsenats vom 22.3.2011 - XI ZR 33/10 -

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