Steuerabkommen mit der Schweiz wird am 21.09.2011 unterzeichnet

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz soll am Mittwoch, den 21.09.2011, unterzeichnet werden. Das Steuerabkommen wird insbesondere den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der beiden Ländern neu regeln (Stichwort: teilweise Aufhebung des Schweizer Bankgeheimnis).

Ferner wird das Abkommen Regelungen bezüglich bisher unversteuerter Vermögen deutscher Kunden in der Schweiz beinhalten. Das Abkommen kann erst in Kraft treten, wenn es vom Schweizer Parlament und vom deutschen Bundestag und Bundesrat genehmigt wird. Da die CDU/CSU-FDP-Koalition im Bundesrat über keine Mehrheit verfügt und die SPD(-Landesfinanzminister) angekündigt haben, dem Abkommen nicht zustimmen zu werden, ist derzeit fraglich, ob/wann es tatsächlich in Kraft treten wird. Die SPD(-Landesfinanzminister) stören sich an der zu nachgiebigen Behandlung der unversteuerten Altvermögen und haben die Bundesregierung zu Nachverhandlungen mit der Schweiz aufgefordert.

Steuerrecht "aus dem Leben"

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