Doppelbesteuerungsabkommen mit Hongkong
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- Erstellt am Montag, 10. Oktober 2011 19:36
Zwischen Deutschland und der Volksrepublik China besteht seit 1985 ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen gilt jedoch nicht für Hongkong, welches 1997 aus der britischen Verwaltung *entlassen* wurde und nunmehr einen besonderen Teil der VR China (Hongkong Special Administrative Region) bildet.
Im Laufe der letzten Jahre hat Hongkong mit mehreren (EU-)Staaten DBA geschlossen, unter anderem mit unseren unmittelbaren Nachbarländern Österreich und Luxemburg. Nunmehr konnte festgestellt werden, dass chinesische Unternehmen von Hongkong aus vermehrt Investitionen in Deutschland über Österreich und Luxemburg vornehmen und nicht mehr direkt. Deutsche Wirtschaftsvertreter führen dies auf das Bestehen der DBA mit diesen Ländern bzw. das Nichtbestehen eines DBA zwischen Hongkong und Deutschland zurück. Noch im Januar diesen Jahres hatte das Bundesfinanzminsterium offiziell erklärt, dass nicht beabsichtigt sei, Hongkong in den Geltungsbereich des DBA mit VR China einzubeziehen bzw. ein gesondertes DBA mit Hongkong abzuschließen - diese Haltung wird von deutschen Wirtschaftskreisen nunmehr deutlich kritisiert.
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