Finanzminister stellt klar: Gründung einer Stiftung ist keine Schenkung!

Im Rahmen der Steueramnestie stellte sich vielen Steuerpflichtigen die Frage, wie die Gründung einer ausländischen Stiftung steuerlich zu bewerten sei. In einem Informationsschreiben zur Steueramnestie vertrat das Bundesfinanzministerium die Ansicht, dass es sich hierbei um keine steuerpflichtige Schenkung handele, soweit diese Stiftungen nur \"zum Schein\" gegründet worden seien. Auf diese Auskunft hatten sich viele Steuerpflichtig verlassen - bis ein Finanzgericht am 14.03.2005 genau das Gegenteil verkündete.

 

Die Entscheidung des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 14.03.2005 stellte fest, dass es sich in dem zugrundeliegenden Fall zwar um eine \\\"Schein-Stiftung\\\" handelte, die Gründung aber trotzdem als schenkungssteuerpflichtiger Vorgang anzusehen sei. Die Gerichtsentscheidung löst bei denjenigen die eine Steueramnestieerklärung abgegeben hatten Unverständnis und Verärgerung aus. Vielfach wurde die Vermutung geäussert, dass BMF habe bewusst die Erklärenden \\\"ins offene Messer\\\" laufen lassen, da ihm das Gerichtsverfahren bekannt war. Nunmehr hat das BMF mit Mitteilung vom 21.04.2005 klar gestellt, dass es weiterhin an seiner Ansicht festhält, dass es sich bei der Gründung von ausländischen Schein-Stiftungen um keinen steuerpflichtigen Vorgang handelt. Ferner teilt das BMF mit, dass die Steueramnestieerklärungen auch nicht nachträglich geändert werden könnten: Wer sich auf das damalige Informationsschreiben verlassen habe, geniesse heute Vertrauensschutz. Wörtlich formuliert das BMF: \\\"Das heisst, es ist nicht mit Steuernachforderungen zu rechnen. Andere Behauptungen sind falsch.\\\"

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