Steueramnestie und ihre Folgen
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- Erstellt am Freitag, 29. April 2005 12:23
Die Steueramnestie ist am 31. März 2005 abgelaufen, doch nun drohen Folgeprobleme. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Teile der Finanzverwaltung, welche dem Projekt von vornherein ablehnend gegenüber standen, nunmehr das „Rennen“ eröffnen wollen. Wir Steueranwälte sorgen jedoch dafür, dass Sie nicht der Hase, sondern der Igel sind!
Für Personen, welche sich zur Abgabe einer Steueramnestieerklärung entschlossen hatten, kann es teilweise noch zu bösen Überraschungen kommen. Nach Ablauf der Steueramnestie zum 31. März 2005 sind bereits die ersten Folgewirkungen der abgegebenen Erklärungen zu beobachten. Aus Kreisen der Finanzverwaltung wurde bekannt, dass trotz der „Verwendungsbeschränkung“ der erklärten Einkünfte/Daten diese Informationen in Einzelfällen „unter der Hand“ an Betriebsprüfer/Fahnder weitergegeben werden. Eine weitere Kerbe hat nunmehr das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 4 K 1590/03) geschlagen, welches die Gründungsvorgänge bei lichtensteinischen „Stiftungen“ als schenkungsteuerlich relevanten Vorgang ansieht – entgegen ausdrücklichen (!) Hinweisen des Bundesministeriums der Finanzen zu Zeiten der Steueramnestie. Betroffene Nutzer der Steueramnestie sollten sich diesbezüglich über einen eventuellen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Staat beraten lassen. Die Versuchung für die Finanzbeamten, nunmehr anhand der abgegebenen Steueramnestieerklärungen für die Jahre 1993 bis 2002 noch mehr an Steuern herauszuholen, ist groß. Sollte der Steuerpflichtige den nur leisesten Verdacht haben, dass entsprechende Aktivitäten gegen ihn im Gange sind, muss er sofort steueranwaltlichen Rat einholen. In solchen Fällen muss schon im Anfangsstadium auf prozessualem Weg entschlossen „gegen gehalten“ werden. Nur der Steueranwalt besitzt die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse im steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahrens- und Prozessrecht, um diese Auseinandersetzungen zu führen.
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