Bundesfinanzhof: Neues Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfasssungswidrig?
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- Erstellt am Mittwoch, 16. November 2011 15:48
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einen Beschluss vom 05.10.2011 veröffentlicht, in welchem er das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auffordert, einem Revisionsverfahren beizutreten. Hintergrund der Aufforderung ist der Umstand, dass der BFH Anhaltspunkte für eine (teilweise/vollständige) Verfassungswidrigkeit des neuen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht.
Der BFH führt in dem Beschluss Gestaltungsmöglichkeiten auf, welche dazu führen können, dass selbst beim Erwerb "größter Vermögen" die Steuerbelastung erheblich gemindert oder vollständig vermieden werden kann. Der BFH sieht hierin mögliche Verstöße gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichheit der Besteuerung: "Bedenken bestehen insoweit im Hinblick auf die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) an die Besteuerung, nämlich vor allem die Ausrichtung der Steuerlast an den Prinzipien der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit, die Gewährung von Steuerentlastungen nur bei Vorliegen entsprechend gewichtiger Gründe des Gemeinwohls, vollständige Verschonung bestimmter Steuergegenstände von der Besteuerung nur im Ausnahmefall, gleichheits- und zweckgerechte Ausgestaltung von Vergünstigungstatbeständen, besondere Schranken für gesetzliche Typisierungen."
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