EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Beseitigung von Problemen bei der grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften vor

EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, sehen sich häufig einer Besteuerung durch mehr als einen Mitgliedstaat gegenüber. In Extremfällen kann es sogar vorkommen, dass der Gesamtwert eines grenzübergreifend geerbten Vermögens in Steuern gezahlt werden muss, wenn verschiedene Mitgliedstaaten das Recht auf Besteuerung dieser Erbschaft für sich beanspruchen oder ausländische Erbschaften höher besteuern als Erbschaften im Inland. Die Bürger können unter Umständen gezwungen sein, die geerbten Vermögenswerte zu verkaufen, um die Steuern zahlen zu können. Zudem können auch Schwierigkeiten für Kleinunternehmen beim Betriebsübergang im Fall des Todes des Eigentümers entstehen. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission heute ein umfassendes Paket zur Erbschaftsteuer angenommen.

 

In einer Mitteilung, einer Empfehlung und einem Arbeitsdokument analysiert die EU-Kommission die Probleme und schlägt Lösungen für grenzübergreifende Erbschaftsteuerangelegenheiten in der EU vor. Aus der heutigen Mitteilung geht hervor, dass im Bereich der grenzübergreifenden Erbschaftsteuer in der EU die folgenden beiden Hauptprobleme bestehen:

Das erste Problem ist die Doppel- oder Mehrfachbesteuerung, bei der mehr als ein Mitgliedstaat das Besteuerungsrecht für dieselbe Erbschaft für sich beansprucht. Voneinander abweichende nationale Regelungen, ein Mangel an bilateralen Erbschaftsteuerabkommen und unangemessene nationale Maßnahmen zur Entlastung von der Doppelbesteuerung können dazu führen, dass Bürger auf dieselbe Erbschaft doppelt oder mehrfach Steuern zahlen. Es obliegt den Mitgliedstaaten, nationale Erbschaftsteuerregelungen anzuwenden, die sie für zweckmäßig erachten, sofern diese im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit stehen. Die Kommission schlägt keine Harmonisierung der Erbschaftsteuerregelungen der Mitgliedstaaten vor. Stattdessen empfiehlt sie eine breitere und flexiblere Anwendung der nationalen Maßnahmen zur Entlastung von der Doppelbesteuerung, um eine pragmatische, zügige und kostenwirksame Lösung für die erheblichen Steuerbelastungen, denen viele Bürger ausgesetzt sind, herbeizuführen. Mit der im heute vorgelegten Paket enthaltenen Empfehlung wird vorgeschlagen, wie die Mitgliedstaaten bestehende nationale Maßnahmen verbessern können, um für eine angemessene Entlastung von der Doppelbesteuerung zu sorgen. Die Empfehlung bietet Lösungen für die Fälle an, in denen mehrere Mitgliedstaaten Besteuerungsrechte haben. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die entsprechenden Lösungen in ihren nationalen Rechtsvorschriften oder ihren Verwaltungspraktiken aufzunehmen.

Das zweite Problem im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer, dem Bürger ausgesetzt sein können, ist die steuerliche Diskriminierung. Einige Mitgliedstaaten wenden einen höheren Steuersatz an, wenn sich die Vermögenswerte, der Erblasser und/oder der Erbe im Ausland befinden. In solchen Fällen ist das EU-Recht eindeutig: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die in den Verträgen verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit zu wahren. Das heute veröffentlichte Arbeitsdokument enthält Grundsätze für eine nichtdiskriminierende Erbschaft- und Schenkungsteuer, die durch Beispiele aus der Rechtsprechung gestützt werden. Dadurch werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, ihre Bestimmungen mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Zugleich werden die Bürger dafür sensibilisiert, welche Vorschriften die Mitgliedstaaten befolgen müssen.

[Quelle: Europäische Kommission 15. Dezember 2011 Pressemitteilung IP/11/1551]

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