BFH zu Restschuldbefreiung und Steuerschulden
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- Erstellt am Mittwoch, 23. Mai 2012 13:07
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20.03.2012 seine (schuldnerfreundliche) Rechtsprechung bestätigt, dass Steuerschulden aus Steuerhinterziehungstaten nicht als "deliktische Schulden" im Sinne des § 302 Nr. 1 InsO anzusehen sind und damit im Grundsatz nicht von einer Restschuldbefreiung ausgenommen sind.
Im konkreten Fall stritten sich .....
....das Finanzamt und der Schuldner (der wegen Steuerhinterziehung strafrechtlich bereits verurteilt worden war) nicht um die Steuernachzahlungen, sondern um die Hinterziehungszinsen:
Das Finanzamt war der Ansicht, dass zumindest die Hinterziehungszinsen als "deliktische Schulden" im Sinne § 302 Nr. 1 InsO zu qualifizieren sind und daher von einer Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Der BFH wies jedoch alle Argumente des Finanzamtes zurück und bestätigte, dass sowohl die aus der Steuerhinterziehung resultierenden Steuerschulden wie auch die Hinterziehungszinsen mit der Restschuldbefreiung erlöschen.
Vergleiche zu diesem Thema auch unsere Mitteilung vom 10.05.2012!
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