Razzia bei Credit-Suisse-Kunden+++Bank rät Kunden, externe Steuerexperten beizuziehen und Steuersituation prüfen zu lassen
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 11. Juli 2012 08:01
Die Steuerfahndung hat gestern im gesamten Bundesgebiet Hausdurchsuchungen bei deutschen Kunden der Credit Suisse vorgenommen. Die Steuerfahndung vermutet, dass deutsche Steuerpflichtige unter Verwendung von von der Credit Suisse angebotenenen Versicherungsmodellen Milliardenbeträge am Fiskus vorbei geschleust haben. Gegenüber der Zeitung *Handelsblatt* soll der Bankspreche Marc Dorsch erklärt haben, dass die Bank deutschen Kunden zur Beiziehung von Steuerexperten geraten habe, welche insbesondere prüfen sollten, ob (noch) eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommt.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine Durchsuchung stattgefunden hat. Ist bereits eine Durchsuchung erfolgt, so müssen andere Wege beschritten werden - gerne beraten wir Sie, um diese Wege bestmöglich für Sie zu gestalten.
Bei den Scheinversicherungen soll es sich um Produkte der Credit Suisse Life mit Sitz in Bermuda handeln. Diese Produkte sollten (deutschen) Kunden jedoch bereits seit geraumer Zeit nicht mehr angeboten werden.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Beschlagnahme von Steuer- und Geschäftsunterlagen
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten