Steuervermeidung global: Bis zu 32 Billionen Dollar in Steueroasen

Nach einer aktuellen Untersuchung eines ehemaligen Managers der internationalen Unternehmensberatung McKinsey sind in Steueroasen wie Liechtenstein, Caymann-Inseln oder Jersey Vermögenswerte im Umfang von 21 bis 32 Billionen US-Dollar "geparkt". Für die Studie verwendete der Autor nach eigenen Angaben Daten der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Vereinten Nationen und der nationalen Zentralbanken. So sollen allein auf den Caymans ca. 1,5 Billionen US-Dollar angelegt sein. Eigentümer der Vermögen sind ca. 10 Millionen Personen aus der ganzen Welt.

 

Die Studie dürfte insbesondere den USA gelegen kommen, die vor kurzem ein Gesetz beschlossen haben, nach welchem alle nicht in den USA ansässigen Banken/Finanzinstitute der US-Finanzverwaltung Auskunft über Konten, Depots etc. von US-Staatsbürgern erteilen müssen (Foreign Account Tax Compliance Act, FATCA).

Internationaler Informationsaustausch: Art. 26 OECD-Musterabkommen geändert!

Das OECD-Musterabkommen zur Doppelbesteuerung ist das Vorbild für die meisten zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen. Die dortigen Regelungen gelten insbesondere als Richtschnur was den internationalen Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten betrifft - die OECD versteht sich hier als "Vorkämpfer" für Transparenz und gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche.

 

Am 17.07.2012 hat die OECD nunmehr den Artikel 26 des Musterabkommens und die Kommentierung zu diesem Artikel geändert und modernisiert. So erlaubt Art. 26 nunmehr ausdrücklich Gruppenanfragen. Bei Gruppengesuchen müssen die betroffenen Personen durch spezifische Suchkriterien identifiziert werden. Sogenannte Fishing Expeditions, also Gesuche ohne konkrete Anhaltspunkte, bleiben ausdrücklich verboten.

NRW: Zahl der Selbstanzeigen im Juli stark angestiegen+++2 Daten-CDs angekauft

Nach einer Mitteilung des Finanzministeriums von Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen nach § 371 AO im Juli im Vergleich zu den Vormonate stark angestiegen. Das Finanzminsterium führt dies unter anderem darauf zurück, dass bekannt geworden ist, dass das Land NRW in den letzten Wochen zwei CDs mit (Schweizer) Bankdaten deutschen Kunden angekauft hat.

 

Die Ratifizierung des Steuerabkommens mit der Schweiz wird unterdessen immer unwahrscheinlicher: Zum wiederholten Male äußerte die SPD (-Bundestagsfraktion) extrem kritisch zum Steuerabkommen (Abkommen gehört "in die Tonne", Schäuble geht es nur noch um Gesichtwahrung) und betonte, dass eine Zustimmung zu dem Abkommen in der vorliegenden Fassung nicht in Frage kommt. Nachdem die SPD das Steuerabkommen seit Monaten bei jeder sich bietenden Gelegenheit kritisiert hat und ihre Ablehnung angekündigt hat, dürfte es für die SPD politisch sehr schwierig sein, von dieser ablehnenden Position wieder abzurücken.

NRW: Ankauf von Daten-CDs trotz Unterzeichnung des Steuerabekommens mit der Schweiz zulässig

Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hat betont, dass nach seiner Ansicht der Ankauf von sogenannten Daten-CDs sowohl derzeit als auch nach Zustimmung des Bundestages zu dem Steuerabkommen mit der Schweiz zulässig ist. Die Schweiz hatte gerügt, dass NRW vor kurzer Zeit wieder eine CD mit Bankdaten deutscher Kunden angekauft hatte und auf das bereits unterzeichnete, aber noch nicht ratifizierte Steuerabkommen hingewiesen.

Das Finanzministerium NRW wies dies zurück und teilte mit, dass auch nach der Ratifizierung des Steuerabkommens der Ankauf von Daten-CDs zulässig sei, das das Abkommen Deutschland nur untersage sich "aktiv" um den Ankauf von solchen Daten-CDs zu bemühen. Würden jedoch Daten-CDs den Finanzämter angeboten und die Finanzämter würden die CDs ankaufen, so sei dies kein "aktives Bemühen" im Sinne des Steuerabkommens und daher weiterhin zulässig.

Steuerfahndung forscht nach Bermuda-Policen+++Credit Suisse rät Kunden zur anwaltlichen Beratung

Die Steuerfahndung ist auf der Suche nach bis zu 7.000 Kunden der Credit Suisse, die sich sogenannter Versicherungsmänteln ("insurance wrapper") bedient haben, um Steuer zu sparen. Die Steuerfahndung laut Zeitungsberichten durch ein Versehen eines Bankmitarbeiters an eine Vielzahl von Daten solcher Credit Suisse Kunden gelangt. Ein Bankmitarbeiter habe aufgrund einer falsch verstandenen Frage des Finanzamtes der Steuerfahndung einen umfassenden Datensatz über deutschen Kunden mit "Bermuda-Versicherungen" geschickt.

 

Die Steuerfahndung hat den Datensatz über Monate ausgewertet und damit begonnen, die deutschen Kunden anzuschreiben. Verklausuliert enthält das Schreiben die Mitteilung der Steuerfahndung, dass bisher noch kein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet worden ist und dieser nunmerh die Möglichkeit erhält, innerhalb von 4 Wochen selber die erforderlichen Daten mitzuteilen - bevor die Steuerfahndung selber (im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens) tätig wird.

 

Empfänger solcher Schreiben sollten sich daher sofort mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Verbindung setzen, um ihre steuerliche Situation prüfen zu lassen und evtl. Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Nach Zeitungsberichten empfiehlt nunmehr auch die Credit Suisse ihren Kunden sich anwaltliche Hilfe zu suchen.

Razzia bei Credit-Suisse-Kunden+++Bank rät Kunden, externe Steuerexperten beizuziehen und Steuersituation prüfen zu lassen

Die Steuerfahndung hat gestern im gesamten Bundesgebiet Hausdurchsuchungen bei deutschen Kunden der Credit Suisse vorgenommen. Die Steuerfahndung vermutet, dass deutsche Steuerpflichtige unter Verwendung von von der Credit Suisse angebotenenen Versicherungsmodellen Milliardenbeträge am Fiskus vorbei geschleust haben. Gegenüber der Zeitung *Handelsblatt* soll der Bankspreche Marc Dorsch erklärt haben, dass die Bank deutschen Kunden zur Beiziehung von Steuerexperten geraten habe, welche insbesondere prüfen sollten, ob (noch) eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommt.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine Durchsuchung stattgefunden hat. Ist bereits eine Durchsuchung erfolgt, so müssen andere Wege beschritten werden - gerne beraten wir Sie, um diese Wege bestmöglich für Sie zu gestalten.

 

 

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Urteil:Steuerfahndung darf mit Steuernachzahlung über EUR 800.000 "drohen"

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil festgestellt, dass die Steuerfahndung eine größzügigen Schätzungspielraum hat. In dem vorliegenden Fall hatte die Steuerfahndung gegenüber einem Steuerpflichtigen zuerst Mehrsteuern von EUR 800.000 angekündigt/geschätzt, später verringerte die Steuerfahndung sukzessive seine Schätzung bis schlussendlich auf EUR 177.000. Letztere Zahl wurde im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung "angeboten". Nachdem eine tatsächliche Einigung nicht zu Stande kam, wurden Steuerbescheide über Steuernachforderungen über ca. EUR 400.000 erlassen. Später entschied das Finanzgericht, dass Steuernachzahlungen in Höhe von EUR 225.000 fällig sind. Die Schätzungsweise der Steuerfahndung ließ das Finanzgericht (noch) durchgehen.

 

 

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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