Internationaler Informationsaustausch: Art. 26 OECD-Musterabkommen geändert!
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- Erstellt am Dienstag, 24. Juli 2012 07:25
Das OECD-Musterabkommen zur Doppelbesteuerung ist das Vorbild für die meisten zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen. Die dortigen Regelungen gelten insbesondere als Richtschnur was den internationalen Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten betrifft - die OECD versteht sich hier als "Vorkämpfer" für Transparenz und gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche.
Am 17.07.2012 hat die OECD nunmehr den Artikel 26 des Musterabkommens und die Kommentierung zu diesem Artikel geändert und modernisiert. So erlaubt Art. 26 nunmehr ausdrücklich Gruppenanfragen. Bei Gruppengesuchen müssen die betroffenen Personen durch spezifische Suchkriterien identifiziert werden. Sogenannte Fishing Expeditions, also Gesuche ohne konkrete Anhaltspunkte, bleiben ausdrücklich verboten.
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