Urteil gegen Thomas Middelhoff rückt Compliance in den Fokus von Unternehmer
Die (noch nicht rechtskräftige) Verurteilung von Thomas Middelhoff (ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann AG und der KarstadtQuelle AG) wegen Untreue und Steuerhinterziehung hat erneut das Instrument der Compliance in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Compliance bedeutet Regeltreue/Regelkonformität und beschreibt ein System der unternehmensinterne Selbstkontrolle, welches sicherstellt, dass sich das Unternehmen und jeder einzelne Mitarbeiter an die geltenden Regeln und Gesetze hält. Es dient damit in erster Linie dem Schutz des Unternehmens, mittelbar aber auch dem der Mitarbeiter. Ein gutes Compliance-System erkennt mögliche Verstöße gegen staatlichen oder unternehmensinterne Regeln frühzeitig und kann so Vermögensschäden und/oder strafrechtliche Verstöße verhindern oder begrenzen. Unsere Kanzlei begutachtet bestehende Compliance-Systeme in Unternehmen bzw. berät bei der Etablierung von Compliance-Systemen.Steuerrecht: Strafbefreiende Selbstanzeige in 2015
Die Bundesregierung wird grundsätzlich am Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige festhalten, aber Bedingungen sollen ab 2015 deutlich verschärft werden. Die Grenze für die strafbefreiende Selbstanzeige von jetzt noch 50 000 Euro auf 25 000 Euro abgesenkt werden. Bis zu diesem Betrag bleibt das angezeigte Steuervergehen straffrei, und es wird auch kein Strafzuschlag erhoben. Ab 25 000 Euro sollen gestaffelte Strafzuschläge erhoben werden. Bei einem Hinterziehungsbetrag bis 100 000 Euro soll ein Zuschlag von 10 Prozent fällig werden, ab 100 000 Euro bis zu eine Million Euro 15 Prozent und über einer Million Euro 20 Prozent.Weiterlesen: Steuerrecht: Strafbefreiende Selbstanzeige in 2015
Veröffentlichung: "Grundzüge im Internationalen Steuerrecht" von Herrn RA Sebastian Korts
Im angesehenen Boorberg Verlag ist im Oktober 2014 ein Buch zum Thema "Grundzüge im Internationalen Steuerrecht" erschienen. Autor des Buches ist Herr RA Sebastian Korts. Der Stellenwert des Internationalen Steuerrechts nimmt in der Anwaltspraxis und bei Steuerberatern zu. Das Werk bietet einen zielgerichteten Einstieg in das komplexe Thema. Insbesondere die anwaltliche Sicht findet dabei Berücksichtigung.
Alle wichtigen Aspekte des Internationalen Steuerrechts werden angesprochen, unter anderem Doppelbesteuerungsabkommen, Internationales Erbschaftsteuerrecht, Mitarbeiterentsendung etc.
Das Werk eignet sich für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die einen Einstieg in das Rechtsgebiet suchen. Es wird bei der Ausbildung der "Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht" eingesetzt.
[ISBN-Nummer: 978-3-415-05324-3]
Veröffentlichung: "Grundzüge im Internationalen Steuerrecht" von Herrn RA Sebastian Korts
Im angesehenen Boorberg Verlag ist im Oktober 2014 erstmals ein Buch zum Thema "Grundzüge im Internationalen Steuerrecht" erschienen. Autor des Buches ist Herr RA Sebastian Korts. Der Stellenwert des Internationalen Steuerrechts nimmt in der Anwaltspraxis und bei Steuerberatern zu. Das Werk bietet einen zielgerichteten Einstieg in das komplexe Thema. Insbesondere die anwaltliche Sicht findet dabei Berücksichtigung.
Alle wichtigen Aspekte des Internationalen Steuerrechts werden angesprochen, unter anderem Doppelbesteuerungsabkommen, Internationales Erbschaftsteuerrecht, Mitarbeiterentsendung etc.
Das Werk eignet sich für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die einen Einstieg in das Rechtsgebiet suchen. Es wird bei der Ausbildung der "Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht" eingesetzt. Im Jahr 2016 ist die mittlerweile 2. Auflage des Buches gedruckt worden.
[ISBN-Nummer: 978-3-415-05324-3]
Zahl der Selbstanzeigen nochmals stark angestiegen - Verschärfung ab 01.01.2015 wirft Schatten voraus
Die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen ist im zweiten Jahr in Folge bundesweit erneut stark angestiegen. Im Jahr 2014 sind bis jetzt über 31000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen. Damit wurde die Gesamtzahl der Selbstanzeigen in 2013 (ca. 24000) schon jetzt weit übertroffen. Die meisten Selbstanzeigen wurden in Baden-Württemberg (ca. 7100), Nordrhein-Westfalen (ca. 6300) und Bayern (ca. 4600) eingereicht. Die Steigerung ist maßgeblich auf zwei Ursachen zurückzuführen: Ab dem 01.01.2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft (und die Selbstanzeige wird teurer). Ferner verfolgen insbesondere die Schweizer Banken seit Jahresbeginn einen sehr verschärften Kurs im Rahmen ihrer sogenannten "Weißgeldstrategie" und drängen Kunden sehr entschlossen zur Offenlegung ihrer bisher verschwiegenen Vermögen/Einkünfte.Wer sich mit dem Gedanken der Abgabe einer strafbefreiende Selbstanzeige trägt, sollte die verbleibende Zeit nutzen und sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen. Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut. Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn Sie sich nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!Weitere Beiträge...
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
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