Aktuell: Steuerabkommen mit der Schweiz kurz vor dem Scheitern

Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betreffend die Einführung einer anonymen Abschlagsteuer auf Kapitaleinkünfte und einer pauschalen Versteuerung (und Amnestie) von in der Vergangenheit angelegtem "Schwarzgeld" ist kurz vorm Scheitern. Die Schweizer Seite hatte auf eine Zustimmung zu dem Abkommen bis zum 30.03.2012 gedrängt, um rechtzeitig die Schweizer parlamentarischen Verfahren einleiten zu können. Das Abkommen hätte 2013 in Kraft treten sollen, doch konnte die Bundesregierung die SPD-regierten Bundesländer nicht zu einer Zustimmung zu dem Abkommen bewegen - deren Zustimmung wäre jedoch nötig gewesen, da ansonsten im Bundesrat nicht die erforderlichen Stimmenmehrheit hätte ereicht werden können.

In einer Nachtsitzung auf den 30.03.2012 entschieden jedoch die SPD-regierten Bundesländer dem Abkommen in der jetzigen Form bzw. in einer leicht abgeänderten Form nicht zuzustimmen. Da die SPD-regierten Bundesländer bereits mehrmals bekräftigt haben, dem Abkommen nicht zuzustimmen, erscheint es sehr unrealistisch, dass einzelne SPD-Bundesländer von dieser einheitlichen Linie abweichen werden, wenn es zur Abstimmung im Bundesrat kommt.

 

 

 

Das Abkommen wurde als historisch angesehen, da es einen über 50 Jahre andauernden Streit zwischen Deutschland und der Schweiz hinsichtlich des Themas "Steuerflucht und Steuerhinterziehung" beendet hätte.

 

Für Kunden mit Konten und Depots in der Schweiz bedeutet dies, dass sie wieder vollständig frei über ihre Vermögenswerte verfügen können - teilweise hatten Schweizer Banken im Vorgriff auf das Abkommen, der Zugriff deutscher Kunden auf ihre Konten faktisch "erschwert".

Das Scheitern des Abkommens bedeutet jedoch auch, dass es nicht zu der in dem Abkommen vorgesehenen "pauschalen" Steueramnestie kommen wird. Dies wird zu einem Wiederaufleben der "Steuersünder-CDs" führen.

 

Steuerpflichtige, die von diesem Problemkreis betroffen sind, sollten sich auf weitere Monate/Jahre der Unsicherheit einstellen und in Erwägung ziehen, ob sie nicht doch den Weg der strafbefreienden Selbstanzeige beschreiten sollten.

Sehr gerne beraten wir Sie in einem vertraulichen Gespräch über Voraussetzung, Durchführung und Ergebnis einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO.

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