Schweiz-Deutschland: Steuerabkommen ergänzt und unterzeichnet
Bevollmächtigte der Schweiz und Deutschland haben am 05.04.2012 das umstrittene Steuerabkommen unterzeichnet. Bevor dieses jedoch in Kraft treten kann muss es in beiden Ländern von den jeweiligen Parlamenten (in Deutschland zusätzlich vom Bundesrat) gebilligt werden - ob diese "Hürde" überwunden wird ist jedoch fraglich.
Vor der Unterzeichnung des Abkommens haben beiden Seite noch einige Änderungen an dem bisherigen Abkommenstext vorgenommen:
A. Der "Spitzensteuersatz" wurde von 34% auf 41% angehoben - gleichzeitig wurde jedoch auch die Formel zur Berechnung der Steuer verändert, so dass nur in den wenigsten Fällen der Spitzensteuersatz von 41% zur Anwendung kommen wird.
B. Erbschaften werden künftig mit pauschal 50% besteuert - jedoch nur Erbschaften die nach Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2013 auftreten. Es ist also falsch, wenn behauptet wird, dass eine in der Vergangenheit erfolgte Vererbung von Konten/Depots nun nachträglich versteuert werden müsste (vgl. BMF-Pressemitteilung vom 05.04.2012).
C. Bis zum 01.01.2013 können Vermögenswerte ohne Meldung und ohne "Steuereinbehalt" aus der Schweiz abgezogen und in andere Länder transferiert werden.
D. Die Zahl der möglichen Auskunftsersuchen wird von 999 auf maximal 1.300 in einem Zweijahreszeitraum erhöht.
Da in Deutschland die Zustimmung des Bundesrates notwendig ist und die SPD-geführten Bundesländern zum wiederholten Male ihre Ablehnung bekundet haben, ist es nach wie vor sehr fraglich, ob das Abkommen (auch in der geänderten Fassung) in Kraft treten wird.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme