US-Kanzleien in Deutschland: Unterlagen können beschlagnahmt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass US-Kanzleien in Deutschland nur einen sehr eingeschränkten Grundrechtsschutz genießen. Aus diesem Grund ist es zulässig, wenn die Staatsanwaltschaft dort Unterlagen beschlagnahmt und auswertet. Auch wenn die US-Kanzlei in Deutschland „deutsche“ Rechtsanwälte beschäftigt, verhindert dies nicht die Durchsuchung und Beschlagnahme. Im konkreten Fall war eine der größten Kanzleien weltweit (über 2.500 Rechtsanwälte) von einer Durchsuchung im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal betroffen. Die Kanzlei war von dem Mutterkonzern mit einer umfassenden internen Untersuchung des Abgasskandals beauftragt worden und hatte eine Vielzahl von -internen- Unterlagen zusammengetragen und Mitarbeiter befragt. (2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17, 2 BvR 1562/17, 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17)

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