Cum/Ex: Justizminister verbietet „Deals“
Laut Presseberichten vom 16.02.2020 hat der NRW-Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften in NRW „angeordnet“, dass alle Cum/Ex-Strafverfahren vor einem öffentlichen Gericht verhandelt werden. Mit anderen Worten, die sowohl bei Beschuldigten als auch Staatsanwaltschaften beliebten „Deals“ (z.B. Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Geldauflage, § 153a StPO), die eine öffentliche Gerichtsverhandlung vermeiden sollen, wird es nicht geben. Alle Cum/Ex-Beteiligte müssen mit einer öffentlichen Verhandlung vor Gericht rechnen. Da die (ausländischen) Steuererstattungsanträge über das in Bonn ansässig Bundeszentralamt für Steuern liefen (=Tatort), dürfte ein Vielzahl der Cum/Ex-Verfahren in den Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen fallen. Laut Pressemitteilungen soll das Landgericht Bonn bereits die Einrichtung von bis zu 10 neuen Strafkammern vorbereiten, welche hauptsächlich Cum/ex-Verfahren aburteilen sollen. Vor diesem Hintergrund sollten sich die Beschuldigten frühzeitig mit erfahrenen Steuerstrafverteidigern über die weiteren Schritte beraten.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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zusammengestellt.
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